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Ausgewählter Beitrag
Von Pontius zu Pilatus
Der Kundendienst sagt der Kühlschrank sei in Ordnung....
Das Möbelhaus sagt sie können den intakten Kühlschrank nicht mehr zurück nehmen, da er nicht mehr orignial verpackt ist.....
Und ich stehe dazwischen wie das Kind beim Dreck!!!
(Aber noch gibt es Hoffnung.)
Das Möbelhaus sagt sie können den intakten Kühlschrank nicht mehr zurück nehmen, da er nicht mehr orignial verpackt ist.....
Und ich stehe dazwischen wie das Kind beim Dreck!!!
(Aber noch gibt es Hoffnung.)
Junifee 29.07.2009, 21.16
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- Hat bestimmt geschmackt.Lec






Guten Morgen Junifee,
das ist genau mein Thema. Ich habe Dir hier mal was rausgesucht und hoffe es hilft.
Liebe Grüße
Dagmar
Umtausch ohne Originalverpackung
Grundsätzlich kann der Händler verlangen, dass er den Umtausch nur in der Originalverpackung akzeptiert. Dieses Recht hat er, weil er einen Umtausch wegen Nichtgefallen nicht akzeptieren muss. Also hat er auch das Recht, den Umtausch nur in Originalverpackung zu verlangen.
Anders sieht es aus, wenn die Ware einen Mangel ausweist: Eine fehlerhafte Ware darf auch ohne Originalverpackung zurückgebracht werden. Ein Hinweis des Händlers in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass fehlerhafte Ware nur in der Originalverpackung reklamiert werden kann, ist also unwirksam. Eine solche Klausel verstößt gegen das Gewährleistungsrecht des Kunden. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, mit dem Verkäufer, der den Umtausch einräumt, über die Frage der Originalverpackung zu sprechen.
vom 30.07.2009, 09.36